Gebührenerlass für das Apple Developer Program

Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation, eine akkreditierte Bildungseinrichtung oder eine staatliche Behörde sind und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Gebührenerlass für das Apple Developer Program beantragen. Hier erfahren Sie, ob Ihr Unternehmen dafür infrage kommt und wie Sie den Gebührenerlass beantragen können.

Voraussetzungen

Für einen Gebührenerlass gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind eine juristische Person mit dem Status einer gemeinnützigen Organisation1, einer akkreditierten Bildungseinrichtung2 oder einer staatlichen Behörde;
  • Sie sind weder Einzelperson noch Einzelunternehmen;
  • Sie haben nicht die Vereinbarung über gebührenpflichtige Apps (Anhänge 2 und 3 der Apple Developer Program-Lizenzvereinbarung) unterzeichnet, um kostenpflichtige Apps oder In-App-Käufe im App Store anzubieten (oder haben die Vereinbarung über gebührenpflichtige Apps aufgekündigt, wenn Sie sie zuvor unterzeichnet haben);
  • Sie verkaufen auch anderweitig keine digitalen Waren oder Dienstleistungen über eine Ihrer Apps.

Wenn Sie in der Europäischen Union (EU) einen alternativen App-Marktplatz auf iOS betreiben, dürfen Sie außerdem nur Apps von Entwickler:innen vertreiben, für die dieser Gebührenerlass ebenfalls wirksam ist.

Beantragung

Wenn Sie sich beim Apple Developer Program als gemeinnütziges Unternehmen, akkreditierte Bildungseinrichtung oder staatliche Behörde anmelden, wählen Sie beim Abschließen der Registrierung die Option zur Beantragung eines Gebührenerlasses aus.

Wenn Sie Accountinhaber:in einer berechtigten Organisation sind, die bereits beim Apple Developer Program registriert ist, können Sie jederzeit vor Ablauf Ihrer Mitgliedschaft einen Antrag auf Gebührenerlass einreichen.

Apple prüft Ihren Antrag und informiert Sie, falls weitere Dokumente benötigt werden. Wenn der Gebührenerlass für das Apple Developer Program für Ihre Organisation genehmigt wird, müssen Sie keine jährlichen Mitgliedsbeiträge bezahlen. Wenn Sie den Anhang zu den alternativen Geschäftsbedingungen für Apps in der EU unterzeichnet haben, müssen Sie darüber hinaus auch keine Kerntechnologiegebühr (Core Technology Fee, CTF) bezahlen. Zuvor bezahlte Mitgliedsgebühren oder die CTF werden nicht zurückerstattet, auch nicht anteilig.

Verlängerung

Wenn die jährliche Verlängerung Ihrer Mitgliedschaft beim Apple Developer Program ansteht, muss der:die Accountinhaber:in belegen, dass Ihre Organisation weiterhin die Voraussetzungen für einen Gebührenerlass erfüllt. Accountinhaber:innen können die Mitgliedschaft frühestens 30 Tage vor dem Ablaufdatum der aktuellen Mitgliedschaft bzw. jederzeit nach Ablauf verlängern. Das Ablaufdatum und die Taste für die Verlängerung finden Sie in Ihrem Account auf der Apple Developer-Website. Wenn Ihre Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Verlängerung noch aktiv ist, gilt die neue Mitgliedschaft ab dem Ablaufdatum der derzeitigen Mitgliedschaft.

Aufhebung des Gebührenerlasses

Wenn Ihr Antrag auf Gebührenerlass vormals angenommen wurde, Sie aber die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, wird Ihr Status als gebührenbefreite Organisation widerrufen und Sie sind verpflichtet, den jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 99 USD (oder dem Gegenwert in Ihrer Landeswährung, falls verfügbar) sowie die ggf. fällige CTF zu bezahlen. Wenn Sie sich vom Gebührenerlass für das Apple Developer Program abmelden möchten, reichen Sie einen Antrag ein.